Die Kooperation

 

logo smallDas Wirtschaftsrecht umfaßt insbesondere das nationale und internationale Handels- und Kaufrecht sowie das Gesellschaftsrecht.

Das Vertriebsrecht regelt unter anderem die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter, der Handelsmakler und Vertragshändler sowie das Franchising.

In den Kanzleien unserer Kooperation sind Anwälte schwerpunktmäßig seit vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig und genießen dort sowohl in Fachkreisen als auch bei Verbänden und Gerichten den Ruf großer Kompetenz.

Ziel der 1998 gegründeten Kooperation ist es, den Mandanten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und den europäischen Wirtschaftsraum den spezialisierten Anwalt als Berater oder Prozeßbevollmächtigten zu vermitteln, der die Interessen des Auftraggebers schnell, kompetent und erfolgreich durchsetzen wird.

Die Kooperation gewährleistet, dass den Mandanten sowohl vor Ort als auch bei einem zuständigen auswärtigen Gericht jeweils der fachkundige Spezialist für seine Interessenwahrnehmung zur Seite steht.

Die kontinuierliche Abstimmung und der Erfahrungsaustausch der Kooperationspartner über laufende und abgeschlossene Rechtsfälle sowie über unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Vertriebsrecht sichern einen Wissens- und Kenntnisstand zur optimalen Interessenvertretung der Mandanten.