aaa

Handelsvertreterverträge: Mindestumsatzziele und ausdrückliche Kündigungsklausel im italienischen Recht

Die ausdrückliche Auflösungsklausel ist im italienischen Zivilgesetzbuch in Art. 1456 geregelt und sieht vor, dass die Parteien festlegen können, dass der Vertrag im Falle der Nichterfüllung einer bestimmten Verpflichtung sofort beendet werden kann.