Vertriebsrecht aktuell

Urteil des BGH vom 05.11.2008 Az. 1 ZR 28 / 06

AUCH DIE NAMEN UND ADRESSEN SELBSTGEWORBENER KUNDEN EINES VERSICHERUNGSAGENTEN KÖNNEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES VERSICHERERES SEIN

Der Vater des Beklagten war Generalagent der klagenden Versicherung.

Auskunftsanspruch des Versicherungsvertreters gegen die Versicherung zur Errechnung des Ausgleichs nach den Grundsätzen

Urteil des Landgerichts München I vom 07.08.2008, Az.: 30 O 23776/04

Neben dem Buchauszugsanspruch zur Überprüfung der Provisionsabrechnungen steht dem Versicherungsvertreter ein Auskunftsanspruch gegen die Versicherung zu, um die Höhe seines Ausgleiches nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnen zu können.

Außerordentliche und fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages (Versicherungsvertreter)

Urteil Landgericht Tübingen (21 O 76/06) vom 07.11.2008

Bei der Entscheidung ging es im Wesentlichen um die Frage, binnen welcher Frist ein Versicherungsunternehmen eine außerordentliche und fristlose Kündigung nach §89a HGB aussprechen kann.

Einführung eines „Konkurrenztarifs“ mit niedrigerer Provision durch die Versicherung ist unwirksam.

Urteil des OLG München vom 06.02.2008, Az.: 7 U 3993/07

Die Versicherung hat in dem zugrundeliegenden Sachverhalt neben den bereits bestehenden Kfz-Versicherungstarifen einen neuen „Kompakt-Tarif“ eingeführt, wobei der Provisionssatz für diesen