RA Dr. Gustav Breiter
Eine neu gegründete GmbH hat keine Altkunden – auch nicht, wenn sie den Kundenstock der insolventen Vorgängergesellschaft vom Insolvenzverwalter kauft (OGH 24. 3. 2015 10 Ob 75/14y)
In einer jüngst ergangenen Entscheidung haben die österreichischen Gerichte erstmals zu einer wichtigen Frage Stellung genommen und Rechtssicherheit zugunsten der Handelsagenten hergestellt.