Unwirksamkeit einer beschränkenden Bonus – Klausel
In der Geschäftsplanvergütungs- Zusage einer Versicherung für das Jahr 2013 findet sich folgende oft verwandte Klausel:
“Voraussetzung für die Auszahlung der Bonifikation ist, dass das Vertragsverhältnis am 31.12.2013 nicht gekündigt ist.”
Zu Beginn der Zusage wird auf folgendes hingewiesen:
Ein Ingenieurbüro für Anlagen zur Herstellung von Folien war insolvent geworden und sollte verkauft werden. Ein Interessent beschäftigte den früheren Geschäftsführer und Gesellschafter jenes Unternehmens als Handelsagent. Die Zusammenarbeit begann im März 2010. Er sollte eine monatliche Fix-Vergütung und eine Provision erhalten.
Erstmals hat sich der Europäische Gerichtshof zu den Voraussetzungen von Provisionsrückforderungsansprüchen im Versicherungsvertrieb geäußert.
Das OLG München hat mit Urteil vom 21.12.2017 (23 U 1488/17) ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom letzten Jahr zur Frage der Verjährung des Buchauszugsanspruches konkret auf ein Versicherungsvertreter – Vertragsverhältnis angemahnt.