Schlechterstellung des Versicherungsagenten nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung kann den Versicherungsagenten berechtigen, das Agenturverhältnis fristlos zu kündigen.
Schlechterstellung des Versicherungsagenten nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung kann den Versicherungsagenten berechtigen, das Agenturverhältnis fristlos zu kündigen.