1. Handelsvertreter
Gemäß Artikel 25 des spanischen Handelsvertretervertragsgesetzes (im Folgenden LCA) kann ein unbefristet abgeschlossenes Vertragsverhältnis nur mit der entsprechenden Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund fristlos beendet werden. Ein befristeter Handelsvertretervertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden.



