OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2012, Az. I-16 U 93/11
Eine vom Unternehmen gegenüber dem Handelsvertreter zulässiger Weise abgegebene mündliche Erklärung zwecks Beendigung des Handelsvertretungsvertrages ist oftmals mehrdeutig.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2012, Az. I-16 U 93/11 Eine vom Unternehmen gegenüber dem Handelsvertreter zulässiger Weise abgegebene mündliche Erklärung zwecks Beendigung des Handelsvertretungsvertrages ist oftmals mehrdeutig. BGH, Urteil vom 20.1.2011, Az. I ZB 67/09 Von Unternehmen auf Verlangen der Handelsvertreter vorgelegte Buchauszüge weisen oft nicht die erforderliche „klare, geordnete und übersichtliche Form“ auf, die zur Erfüllung des Anspruchs aus § 87c Abs. 2 HGB Pflicht wäre. von RA Lutz Eggebrecht In der Praxis stellen Versicherungsagenten (nachstehend VA genannt) immer wieder die Frage, welche Unterlagen und Daten müssen bei Vertragsende zurückgegeben werden und welche Unterlagen und Daten darf man weiterhin gegebenenfalls auch für Konkurrenzunternehmen nutzen. Oberlandesgericht Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2010 – 22 W 55/09 –Anforderung an eine Kündigungserklärung
Anforderungen an einen klaren und übersichtlichen Buchauszug gem. § 87 c Abs. 2 HGB
Nutzung von Kundendaten und Kundenunterlagen nach Beendigung des Agenturvertragsverhältnisses eines Versicherungsagenten
Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & KollegenBeschluss des OLG Frankfurt zur Frage der Abgrenzung zwischen freiem Versicherungsvertreter und Arbeitnehmer
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen sog. Strukturvertrieben und Versicherungsvertreter stellt sich immer wieder im Hinblick auf die Rechtswegabgrenzung die Vorfrage, ob es sich um einen freien und selbstständigen Versicherungsvertreter oder einen Arbeitnehmer handelt.