Urteil Landgericht Tübingen (21 O 76/06) vom 07.11.2008
Bei der Entscheidung ging es im Wesentlichen um die Frage, binnen welcher Frist ein Versicherungsunternehmen eine außerordentliche und fristlose Kündigung nach §89a HGB aussprechen kann.
Urteil Landgericht Tübingen (21 O 76/06) vom 07.11.2008 Bei der Entscheidung ging es im Wesentlichen um die Frage, binnen welcher Frist ein Versicherungsunternehmen eine außerordentliche und fristlose Kündigung nach §89a HGB aussprechen kann. Urteil des OLG München vom 06.02.2008, Az.: 7 U 3993/07 Die Versicherung hat in dem zugrundeliegenden Sachverhalt neben den bereits bestehenden Kfz-Versicherungstarifen einen neuen „Kompakt-Tarif“ eingeführt, wobei der Provisionssatz für diesen In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.05.2008, Az.: III ZR 59/07, bei dem es um die Beurteilung eines Treuhandvertrages ging, hat der BGH auch allgemein zu der Frage der Wirksamkeit von Verjährungsklauseln Stellung genommen. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 20.03.2008, Az.: 1 O 312/07 In dem zugrundeliegenden Fall war dem Versicherungsvertreter nach dessen Ausscheiden ein Handelsvertreterausgleichsanspruch, welcher nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnet worden war, bezahlt worden. Außerordentliche und fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages (Versicherungsvertreter)
Einführung eines „Konkurrenztarifs“ mit niedrigerer Provision durch die Versicherung ist unwirksam.
Verjährungsklausel unwirksam
Ausgleichsrückforderung des Versicherers gegenüber dem ausgeschiedenen Vertreter