Vertriebsrecht aktuell

Fristlose Kündigung eines Agenturvertrags

Fristlose Kündigung wegen ungenügender Tätigkeit

Vertragspartner im vorliegenden Fall waren eine Aktiengesellschaft, die elektronische Komponenten, Module und Sensoren mit Schwergewicht auf der Dünnfilmtechnik entwickelt, herstellt und vertreibt, und ihre Agentin mit Sitz in Frankreich, die seit 1993 als exklusive Vermittlungsagentin für die Produkte der Unternehmung in Frankreich tätig war.

Fristlose Kündigung eines Vertriebsvertrags

Fristlose Kündigung wegen Betreibung durch eine nahestehende Firma

Vertragsparteien im vorliegenden Fall waren eine Unternehmung, die Hochleistungsdüsen und Komponenten für die Wasserstrahl-Technologie herstellt, und eine Alleinvertreterin.

Unwirksamkeit eines als Handelsvertretervertrag bezeichneten Exklusivliefervertrages mit einem Tankstellenpächter wegen Verstosses gegen europäisches Wettbewerbsrecht

(Urteil des Tribunal Supremo, Madrid vom 15. Januar 2010)

Sachverhalt (Klage, Klageerwiderung, Widerklage)

Am 12. November 2002 erhob die spanische Mineralölgesellschaft REPSOL vor dem Gericht Erster Instanz Nr. 4 von Pamplona Klage auf Feststellung der Rechtmässigkeit der Kündigung des im Jahre 1993 mit einem Tankstellenpächter geschlossenen Exklusivliefervertrages, weil dieser seine vertraglichen Pflichten verletzt habe.

Der Ausgleichs- und Provisionsanspruch des Handelsvertreters / Vertragshändlers und die Insolvenz des Unternehmers / Lieferanten im spanischen Recht

1. Handelsvertreter

Gemäß Artikel 25 des spanischen Handelsvertretervertragsgesetzes (im Folgenden LCA) kann ein unbefristet abgeschlossenes Vertragsverhältnis nur mit der entsprechenden Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund fristlos beendet werden. Ein befristeter Handelsvertretervertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden.