Besonderheiten des deutschen Handelsvertreterrechts
- Rechtsfolgen einer unwirksamen fristlosen Kündigung
In Deutschland ist das Vorliegen des wichtigen Grundes Wirksamkeitsvoraussetzung für eine fristlose Kündigung (Emde, Vertriebsrecht, Kommentierung zu §§ 84 -92c HGB, § 89a, Rdnr. 53 m.w.Nw.).



