von RA Lutz Eggebrecht
Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen
In der Praxis stellen Versicherungsagenten (nachstehend VA genannt) immer wieder die Frage, welche Unterlagen und Daten müssen bei Vertragsende zurückgegeben werden und welche Unterlagen und Daten darf man weiterhin gegebenenfalls auch für Konkurrenzunternehmen nutzen.



