Urteil des OLG München vom 03.11.2010, AZ: 7 U 3083/10
Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges (§ 87c Abs. 2 HGB) kann nach Streichung des § 88 HGB und der Anwendung der allgemeinen Verjährungsvorschriften auf die Ansprüche des Handelsvertreterrechts nicht mehr selbständig verjähren!



