AUCH FÜR DEN HANDELSVERTRETERAUSGLEICHSANSPRUCH GIBT ES EINEN AUSKUNFTSANSPRUCH
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 10.06.09, Az.: 7 U 4522/08 nunmehr erstmals oberge-richtlich bestätigt, dass es auch für den Handelsvertreterausgleichsan-spruch einen Auskunftsanspruch gibt.