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Die Folgen der COVID-19-Pandemie für den Handelsvertretervertrag: OLG Mailand, Urt. V. 7.2.2022, Nr. 1622

Ennio Piovesani

Am 16.1.2006 schlossen Herr Tizio, der Handelsvertreter, und Alfa, der Unternehmer, einen Handelsvertretervertrag. Am 7.8.2020 kündigte der Unternehmer den Vertrag einseitig aus wichtigem Grund wegen „schuldhaftes Fehlen von Engagement” des Handelsvertreters. Dieser Fehler zeigte sich auch in einem „alarmierenden Umsatzrückgang” im Zeitraum Juni/Juli 2020. Der Handelsvertreter erhob daraufhin Klage vor dem LG Mailand und beantragte die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Kündigung und die Verurteilung des Unternehmers zur Zahlung der Ausgleich (sowie der Entschädigung für den Wechsel des Kundenkreises). Der LG gab den Klagen statt. Der Unternehmer legte daraufhin Berufung beim OLG Mailand ein.

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Urteil des Berufungsgerichts in Gdańsk

Die richtige sprachliche und funktionale Auslegung der Bestimmung des Art. 760 des Zivilgesetzbuches schafft eine Norm, die die Ausübung einer Wettbewerbstätigkeit gegenüber dem Auftraggeber verbietet. Die Wettbewerbstätigkeit führt zu einer Verletzung der Treuepflicht, weil die Ausübung einer Wettbewerbstätigkeit eindeutig die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers gefährden kann. Obwohl das Wettbewerbsverbot während der Laufzeit eines Handelsvertretervertrages nicht direkt durch die Vorschriften des ZGB über Agenturvertrag geregelt wird, ergibt es sich unter Berücksichtigung der normativen Vorlage des Handelsvertretervertrages und des sich daraus resultierenden Charakters des Handelsvertreterverhältnisses aus Artikel 760 des ZGB.

Aus der Begründung des Urteils des Berufungsgerichts Sąd Apelacyjny in Danzig (Gdańsk) vom 26. Mai 2020 (V AGa 21/20)

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Clawback – Klauseln in Handelsvertreterverträgen

Urteil der 16. Zivilkammer am Provinzgericht Barcelona vom 20. September 2018

Dem Rechtstreit lag ein Handelsvertretervertrag zur Vermittlung von Stromversorgungsverträgen und weiterer Produkte eines Stromversorgers zu Grunde. Für jeden vermittelten Stromversorgungsvertrag sollte der Handelsvertreter eine Provision erhalten. Der Handelsvertretervertrag sah vor, dass der Provisionsanspruch mit Abschluss des Stromversorgungsvertrages entstand. Das Stromversorgungsunternehmen übergab dem Handelsvertreter hierzu eine Aufstellung der abgeschlossenen Verträge und erstellte die entsprechenden Provisionsrechnungen des Handelsvertreters.

Der Handelsvertretervertrag enthielt eine sogen. clawback-Klausel.

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Handelsvertreter ist, wer die Pflicht übernimmt, sich „ständig um Geschäfte zu bemühen“ Zur Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Handelsmakler

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2020, Az 5 U 25/19

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M hatte über die rechtliche Einordnung einer mündlichen Beauftragung zu entscheiden, für die Produkte eines Unternehmens Kunden zu suchen und Verkaufsverträge zu vermitteln. Es kam zu dem Schluss, dass darin nicht notwendigerweise die Begründung eines Handelsvertreterverhältnisses liege.