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RA Bernhard Schleicher

Werbeanrufe der Versicherung sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht Nürnberg – Fürth hatte sich in einem Eilverfahren mit Telefonanrufen seitens der Versicherung bei Versicherungskunden auseinander zu setzen und befand diese als wettbewerbswidrig.

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Oberlandesgericht München Urteil vom 29.07.2010

Schlechterstellung des Versicherungsagenten nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung kann den Versicherungsagenten berechtigen, das Agenturverhältnis fristlos zu kündigen.