Werbeanrufe der Versicherung sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Nürnberg – Fürth hatte sich in einem Eilverfahren mit Telefonanrufen seitens der Versicherung bei Versicherungskunden auseinander zu setzen und befand diese als wettbewerbswidrig.
Werbeanrufe der Versicherung sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Nürnberg – Fürth hatte sich in einem Eilverfahren mit Telefonanrufen seitens der Versicherung bei Versicherungskunden auseinander zu setzen und befand diese als wettbewerbswidrig.
Schlechterstellung des Versicherungsagenten nach Ausspruch der ordentlichen Kündigung kann den Versicherungsagenten berechtigen, das Agenturverhältnis fristlos zu kündigen.