aaa

Kundschaftsentschädigung bei einem Alleinvertriebsvertrag

Bisher: kein Anspruch auf eine Entschädigung bei Vertragsende

er bisher Kunden im schweizerischen Vertriebsrecht beraten hat, hatte diese darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht mit seinem vor Jahrzehnten erfolgten Entscheid BGE 88 II 169 (PRAXIS 51 (1962) 127) den Anspruch eines Alleinvertreters

aaa

Urteil 4C.218/2005 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 30. April 2006

Kein Anspruch eines Agenten auf eine Kund­schafts­ent­schä­di­gung bei sehr langer Vertragsdauer und erheblichen Leistungen des Auftraggebers zugunsten des Agenten über die Zahlung von Provisionen hinaus wegen Unbilligkeit.

aaa

Urteil des BGH vom 05.11.2008 Az. 1 ZR 28 / 06

AUCH DIE NAMEN UND ADRESSEN SELBSTGEWORBENER KUNDEN EINES VERSICHERUNGSAGENTEN KÖNNEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES VERSICHERERES SEIN

Der Vater des Beklagten war Generalagent der klagenden Versicherung.

aaa

Auskunftsanspruch des Versicherungsvertreters gegen die Versicherung zur Errechnung des Ausgleichs nach den Grundsätzen

Urteil des Landgerichts München I vom 07.08.2008, Az.: 30 O 23776/04

Neben dem Buchauszugsanspruch zur Überprüfung der Provisionsabrechnungen steht dem Versicherungsvertreter ein Auskunftsanspruch gegen die Versicherung zu, um die Höhe seines Ausgleiches nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnen zu können.