Dem Handelsvertreter kostenlos zur Verfügung zu stellende Unterlagen können auch Hard- und Software-Komponenten sein
(LG Hamburg, Urt. v. 21.1.2016 und LG Essen Urt. v. 27.8.2015)
Nach § 86 a Abs. 1 HGB ist der Unternehmer verpflichtet, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen.