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Clawback – Klauseln in Handelsvertreterverträgen

Urteil der 16. Zivilkammer am Provinzgericht Barcelona vom 20. September 2018

Dem Rechtstreit lag ein Handelsvertretervertrag zur Vermittlung von Stromversorgungsverträgen und weiterer Produkte eines Stromversorgers zu Grunde. Für jeden vermittelten Stromversorgungsvertrag sollte der Handelsvertreter eine Provision erhalten. Der Handelsvertretervertrag sah vor, dass der Provisionsanspruch mit Abschluss des Stromversorgungsvertrages entstand. Das Stromversorgungsunternehmen übergab dem Handelsvertreter hierzu eine Aufstellung der abgeschlossenen Verträge und erstellte die entsprechenden Provisionsrechnungen des Handelsvertreters.

Der Handelsvertretervertrag enthielt eine sogen. clawback-Klausel.

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Handelsvertreter ist, wer die Pflicht übernimmt, sich „ständig um Geschäfte zu bemühen“ Zur Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Handelsmakler

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2020, Az 5 U 25/19

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M hatte über die rechtliche Einordnung einer mündlichen Beauftragung zu entscheiden, für die Produkte eines Unternehmens Kunden zu suchen und Verkaufsverträge zu vermitteln. Es kam zu dem Schluss, dass darin nicht notwendigerweise die Begründung eines Handelsvertreterverhältnisses liege.

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Buchauszugsanspruch

Urteil des Bezirksgerichts in Szczecin (Stettin) vom 1. Juni 2018; VIII GC 128/18

Urteil des Berufungsgerichts in Szczecin (Stettin) vom 20. November 2018; I AGa 194/18

Sachverhalt:

In der am 17. November 2017 eingereichten Klageschrift verlangte der Kläger aufgrund des Agenturvertrages und Artikel 7615 § 2 und 3 des poln. ZGB, dass die Beklagte (eine GmbH) verpflichtet wird, ihm die Informationen in Form von Auszügen aus den Büchern zur Verfügung zu stellen […]

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Frage des Polnischen Obersten Gerichtshofes an Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Frage des Polnischen Obersten Gerichtshofes an Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

In der Angelegenheit mit dem Aktenzeichen I CSK 483/18 hat der Oberste Gerichtshof am 17. September 2020 eine Frage an den EuGH nach dem Charakter des Artikels 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 86/653/EWG weitergeleitet (noch nicht geschickt):

Steht dem Handelsvertreter ein zwingender Anspruch auf die Provision aus Verträgen mit einem Dritten, den er bereits vorher für Geschäfte gleicher Art als Kunden geworben hatte, zu

ODER

darf man diesen Anspruch im Agenturvertrag ausschließen?