RECHTSPRECHUNG Deutschland Urteile 5 U 1849/11 und 5 U 1784/11 des Oberlandesgerichts Nürnberg aus Februar 2012
1.2 Aktuelle Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in zwei Parallelverfahren (Aktenzeichen 5 U 1849/11 und 5 U 1784/11) die von der Versicherung eingelegten Berufungen einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und damit die den Vertretern stattgebenden Urteile des Landgerichts Nürnberg vollumfänglich bestätigt.
Zur Abgrenzung zwischen selbständigem Handelsvertreter und abhängig beschäftigtem Arbeitnehmer
Die Stellung eines Handelsvertreters zeichnet sich grundsätzlich dadurch aus, dass er in der Einteilung seiner Arbeit frei ist. Aber auch er unterliegt Weisungen der Unternehmen, soweit sie zur Vertriebsorganisation erforderlich sind und nicht zu sehr in seine Freiheit eingreifen.
Wann ist ein Altkunde für den Handelsvertreterausgleichsanspruch zugleich ein Neukunde?
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht bevor
Voraussetzung des Handelsvertreterausgleichanspruchs nach § 89 b Abs.1 HGB ist, dass der Handelsvertreter Geschäftsverbindungen mit neuen Kunden geworben hat und der Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Handelsvertreter aus diesen Geschäftsverbindungen noch erhebliche Vorteile ziehen kann.
RECHTSPRECHUNG Deutschland Urteil VII ZR 282/12 des Bundesgerichtshofes vom 08. Mai 2014
Ausgleichschätzung nach den “Grundsätzen” und Altersvorsorge
Von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Rechtsanwälte Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München.