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Berechnung des Ausgleichsanspruch nach neuem Recht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.06.2010 – Az.: 16 U 191/09

Einleitung:

Seit dem 05.08.2009 gilt eine neue gesetzliche Fassung des Ausgleichanspruchs des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB.

Verjährung des Anspruchs auf den Buchauszug

Urteil des OLG München vom 03.11.2010, AZ: 7 U 3083/10

Der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges (§ 87c Abs. 2 HGB) kann nach Streichung des § 88 HGB und der Anwendung der allgemeinen Verjährungsvorschriften auf die Ansprüche des Handelsvertreterrechts nicht mehr selbständig verjähren!

Schätzung der Unternehmervorteile bei der Ausgleichsberechnung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 249/08)

Beweislast für nicht ausgleichspflichtige Verwaltungstätigkeit
Kein höherer Billigkeitsabschlag wegen kurzer Vertragsdaue

1) Schätzung der Vorteile des Unternehmers im Vergleich mit den Provisionsverlusten des Han­dels­ver­tre­ters

Oberlandesgericht München Urteil vom 10.06.09

AUCH FÜR DEN HANDELSVERTRETERAUSGLEICHSANSPRUCH GIBT ES EINEN AUSKUNFTSANSPRUCH

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 10.06.09, Az.: 7 U 4522/08 nunmehr erstmals oberge-richtlich bestätigt, dass es auch für den Handelsvertreterausgleichsan-spruch einen Auskunftsanspruch gibt.