Frage des Polnischen Obersten Gerichtshofes an Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
In der Angelegenheit mit dem Aktenzeichen I CSK 483/18 hat der Oberste Gerichtshof am 17. September 2020 eine Frage an den EuGH nach dem Charakter des Artikels 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 86/653/EWG weitergeleitet (noch nicht geschickt):
Steht dem Handelsvertreter ein zwingender Anspruch auf die Provision aus Verträgen mit einem Dritten, den er bereits vorher für Geschäfte gleicher Art als Kunden geworben hatte, zu
ODER
darf man diesen Anspruch im Agenturvertrag ausschließen?
Auch die kurz vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung wegen einer verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit, kann das Vertragsverhältnis beenden und den Ausgleichsanspruch gemäß § 89b Abs. 3 Ziffer 2 HGB dem Grunde nach ausschließen.
Sachverhalt: Handelsvertretervertrag zwischen einem spanischen Handelsvertreter und einem italienischen Hersteller von Tauchartikeln. Der Vertrag eine Gerichtsstandvereinbarung zu Gunsten der italienischen Gerichte vor.
Beschluss des TS vom 23. September 2020
Sachverhalt: Gegenstand des Rechtsstreits war ein befristeter zum Vertragsende jeweils um 1 Jahr verlängerbarer Vertragshändlervertrages der Madrider Biermarke Mahou. Mahou teilte die Nichtverlängerung des Vertragsverhältnisses innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist am 27. Juli 2012 zum 31. Dezember 2012 mit.