Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie und ist durch das Handelsvertretergesetz vom 27. Mai 1992 geregelt (nachstehend: LCA).
Grundsatz Der Agent besitzt, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird, einen Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung. Der Cour de Justice Genf hatte auf Weisung des Bundesgerichts in dessen Urteil BGE 134 III 497 erstmals über die Höhe einer Kundschaftsentschädigung eines Alleinvertreters zu entscheiden. Es setzte diese auf 3/4 der Nettomarge fest. Kein Ausgleichsanspruch bei Fortsetzung eines gekündigten Handelsvertretervertrags. Ein Handelsvertreter hat keinen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Unternehmen, wenn der gekündigte Handelsvertretervertrag mit dem Unternehmen und daran anschliessend mit dessen Rechtsnachfolgerin fortgesetzt wird.Die Kundschaftsentschädigung des Agenten gemäss Art. 418u des Schweizerischen Obligationenrechts
Urteil des Cour de Justice Genf vom 08.09.2009
Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 29. Oktober 2007



