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Beschluss des BGH vom 26.04.2007, Az.: I ZB 82/06 zur Zwangsvollstreckung eines Buchauszuges

I. Vorgeschichte

Die Schuldnerin, ein Unternehmen, das Fassadenputze herstellt und vertreibt wurde mit rechtskräftigem Teilurteil des Landgerichts vom 17.