Urteil des Landgerichts Freiburg vom 20.03.2008, Az.: 1 O 312/07
In dem zugrundeliegenden Fall war dem Versicherungsvertreter nach dessen Ausscheiden ein Handelsvertreterausgleichsanspruch, welcher nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnet worden war, bezahlt worden.