Bisher: kein Anspruch auf eine Entschädigung bei Vertragsende
er bisher Kunden im schweizerischen Vertriebsrecht beraten hat, hatte diese darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht mit seinem vor Jahrzehnten erfolgten Entscheid BGE 88 II 169 (PRAXIS 51 (1962) 127) den Anspruch eines Alleinvertreters



