(Urteil des Tribunal Supremo, Madrid vom 15. Januar 2010)
Sachverhalt (Klage, Klageerwiderung, Widerklage)
Am 12. November 2002 erhob die spanische Mineralölgesellschaft REPSOL vor dem Gericht Erster Instanz Nr. 4 von Pamplona Klage auf Feststellung der Rechtmässigkeit der Kündigung des im Jahre 1993 mit einem Tankstellenpächter geschlossenen Exklusivliefervertrages, weil dieser seine vertraglichen Pflichten verletzt habe.



