Beweislast für nicht ausgleichspflichtige Verwaltungstätigkeit
Kein höherer Billigkeitsabschlag wegen kurzer Vertragsdaue
1) Schätzung der Vorteile des Unternehmers im Vergleich mit den Provisionsverlusten des Handelsvertreters
Beweislast für nicht ausgleichspflichtige Verwaltungstätigkeit
Kein höherer Billigkeitsabschlag wegen kurzer Vertragsdaue
1) Schätzung der Vorteile des Unternehmers im Vergleich mit den Provisionsverlusten des Handelsvertreters
AUCH FÜR DEN HANDELSVERTRETERAUSGLEICHSANSPRUCH GIBT ES EINEN AUSKUNFTSANSPRUCH
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 10.06.09, Az.: 7 U 4522/08 nunmehr erstmals oberge-richtlich bestätigt, dass es auch für den Handelsvertreterausgleichsan-spruch einen Auskunftsanspruch gibt.
In einem aktuellen, bislang unveröffentlichten Beschluss vom 17.11.2008 – Az.: I – 16 W 52/07 – hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zu grundsätzlichen Fragen der Zwangsvollstreckung eines Buchauszugsanspruchs Stellung genommen.
AUCH DIE NAMEN UND ADRESSEN SELBSTGEWORBENER KUNDEN EINES VERSICHERUNGSAGENTEN KÖNNEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES VERSICHERERES SEIN
Der Vater des Beklagten war Generalagent der klagenden Versicherung.