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Oberlandesgericht München Urteil vom 10.06.09

AUCH FÜR DEN HANDELSVERTRETERAUSGLEICHSANSPRUCH GIBT ES EINEN AUSKUNFTSANSPRUCH

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 10.06.09, Az.: 7 U 4522/08 nunmehr erstmals oberge-richtlich bestätigt, dass es auch für den Handelsvertreterausgleichsan-spruch einen Auskunftsanspruch gibt.

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Vollstreckung des Buchauszugsanspruchs

In einem aktuellen, bislang unveröffentlichten Beschluss vom 17.11.2008 – Az.: I – 16 W 52/07 – hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zu grundsätzlichen Fragen der Zwangsvollstreckung eines Buchauszugsanspruchs Stellung genommen.

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Urteil des BGH vom 05.11.2008 Az. 1 ZR 28 / 06

AUCH DIE NAMEN UND ADRESSEN SELBSTGEWORBENER KUNDEN EINES VERSICHERUNGSAGENTEN KÖNNEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE DES VERSICHERERES SEIN

Der Vater des Beklagten war Generalagent der klagenden Versicherung.

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Auskunftsanspruch des Versicherungsvertreters gegen die Versicherung zur Errechnung des Ausgleichs nach den Grundsätzen

Urteil des Landgerichts München I vom 07.08.2008, Az.: 30 O 23776/04

Neben dem Buchauszugsanspruch zur Überprüfung der Provisionsabrechnungen steht dem Versicherungsvertreter ein Auskunftsanspruch gegen die Versicherung zu, um die Höhe seines Ausgleiches nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnen zu können.