aaa

RA Bernhard Schleicher

Kündigung des Agenturvertrages – was ist zu beachten?

Wenn der Vertreter das Vertragsverhältnis beenden will oder muss, sollte er je nach Kündigungsart folgendes beachten:

aaa

RA Bernhard Schleicher

Weiterbeschäftigung des ausgeschiedenen Vertreters als Untervertreter

Scheidet ein langjähriger Versicherungsvertreter bei der Versicherung aus – meist wegen Erreichen der Altersgrenze – besteht häufig Interesse, dass dieser weiter mit der Nachfolgeagentur zusammenarbeitet und die bekannten Kunden weiter betreut.

aaa

RA Dr. Dirk J. Harten

Besonderheiten des deutschen Handelsvertreterrechts

  1. Rechtsfolgen einer unwirksamen fristlosen Kündigung

In Deutschland ist das Vorliegen des wichtigen Grundes Wirksamkeitsvoraussetzung für eine fristlose Kündigung (Emde, Vertriebsrecht, Kommentierung zu §§ 84 -92c HGB, § 89a, Rdnr. 53 m.w.Nw.).

aaa

Vergütungsvereinbarung bei Nettopolice

RECHTSPRECHUNG Deutschland Urteil III ZR 124/13 des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2013

Vergütungsvereinbarung zwischen Versicherungsvertreter und Kunden bei Nettopolice möglich.